Medizinische Schulbegleitung

PFLEGE UND BILDUNG

Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung. Deshalb macht es die medizinische Schulbegleitung auch Kindern mit schwerer körperlicher und gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich, zu lernen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In diesem Betreuungsfeld stehen die pflegerischen und medizinischen Aspekte im Vordergrund, die über die Grundpflege hinausgehen.

Eltern von behinderten Kindern haben aufgrund mehrerer Gesetzesgrundlagen freie Wahl, was die Schulform ihres Kindes betrifft. Dabei kann es sich um eine Regel- oder Förderschule handeln. Unabhängig davon, wie sich Eltern entscheiden, sorgt visit für die ideale Integration und unterstützt den Klienten individuell nach seinen Bedürfnissen.

 

Die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bildet die Basis, um qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Die Vernetzung von Integration/Inklusion und medizinisch-pflegerischer Versorgung geht mit visit Hand in Hand. Standortübergreifend unterstützt der Fachbereich der außerklinischen Intensivpflege die fachgerechte Umsetzung.

TEAMLEITER & Integrationsassistenten

Die visit Teamleiter sind der erste Ansprechpartner für Schulen, Eltern und Schulbegleiter. Des Weiteren koordinieren sie an jedem Standort die Einsatzplanung. So wird die Flexibilität und ständige Verfügbarkeit unserer Integrationsassistenten und Pflegefachkräfte gewährleistet.

KOSTENÜBERNAHME

Der Bedarf einer medizinischen Schulbegleitung wird vom betreuenden Facharzt festgestellt und eine Verordnung über häusliche Krankenpflege (SGB V) ausgestellt. Die Krankenkasse muss die Kostenübernahme genehmigen.

Unser Fachpersonal

In der medizinischen Schulbegleitung kommen ausschließlich Pflegefachkräfte zum Einsatz, die regelmäßig durch Fort- und Weiterbildungen speziell geschult werden.

LEISTUNGEN

Beratung

  • Hilfestellung bei Beantragung und Abwicklung der Integrationshilfe

Pflege und Betreuung

  • Häusliche Pflege und Intensivpflege nach SGB V
  • Verhinderungspflege und Betreuungsleistungen nach SGB XI

Wir sind für sie da in...

  • allen Teilen Frankens

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